Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stengel GmbH & Co. KG Mainz
gegenüber Unternehmern / Lebensmittelhandel (B2B)
§ 1 |Geltungsbereich|
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Stengel GmbH & CO KG, Hauptstr. 17-19 - Gebäude 17.1, 55120 Mainz, Telefon: 06131 669080, Telefax: 06131, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stengel Verwaltungs GmbH, ebenda, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven Stengel (nachfolgend: „STENGEL“) und ihren Kunden. - Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB wird dem Kunden auf Wunsch übersendet und kann unabhängig hiervon jederzeit unter https://www.stengel-marketing.de/agb einge-sehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Kunde stimmt durch die Warenbestellung der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn STENGEL diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er STENGEL hierauf sofort schriftlich hinweisen.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.
§ 2 | Vertragsgegenstand |
- Das Produktangebot von STENGEL umfasst eine Vielzahl verschiedener Produkte, insbesondere auf den Gebieten Lebensmittel, Tiernahrung sowie Reinigungsmittel.
- STENGEL erbringt die konkrete Leistung nach Auftragserteilung zu den Bedingungen der jeweils angegebenen Waren- und Leistungsbeschreibung. Dies betrifft insbesondere die Art und den Umfang der Waren sowie die Preise und die Lieferzeit.
§ 3 | Vertragsschluss |
- Der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Kunde das Angebot (im Folgenden auch in der Mehrzahl „Angebot“) von STENGEL schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail oder Fax) annimmt. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, ist STENGEL für den Zeitraum von an das Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Angebots. STENGEL wird dem Kunden den jeweiligen Vertragsschluss innerhalb einer Woche nach Zugang der Annahme bestätigen.
- Einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung stehen die erfolgte Rechnungserteilung sowie die durchgeführte Lieferung der Ware an den Kunden gleich. STENGEL ist berechtigt, die Annahme – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
- Die von STENGEL zu erbringenden Leistungen, insbesondere die zu liefernden Waren, ergeben sich abschließend aus dem Angebot, soweit die Parteien keine ergänzenden Leistungen in Textform vereinbaren. Im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung können weitere Leistungen von STENGEL jederzeit vereinbart werden (Zusatzleistungen).
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle einer nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Teillieferung nicht von STENGEL zu vertreten ist.
§ 4 | Speicherung des Vertragstexts|
STENGEL speichert die Bestellung des Kunden und die übermittelten Bestelldaten. STENGEL sendet dem Kunden per E-Mail eine Vertragsbestätigung zu. Auch hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Bestellung an STENGEL auszudrucken. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter https://www.stengel-marketing.de/agb ein-sehen.
§ 5 |Preise, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht|
- Kosten und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Produktangebot von STENGEL. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der unter § 7 Abs. 2 dieser AGB näher bezeichneten Versand- und Verpackungskostenpauschalen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Rechnungsbeträge sind, soweit nicht abweichend vereinbart, nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. STENGEL behält sich vor, bis zum Ausgleich der Rechnung zu erbringende Leistungen zurückzubehalten.
- Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) einverstanden. STENGEL ist berechtigt, bei der Zahlungsabwicklung und Rechnungs-ausstellung Zahlungsdienstleister einzusetzen.
- Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
- Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von STENGEL anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von STENGEL stehen.
§ 6 | Lieferbedingungen, Versand-kosten, Erfüllungsort, Gefahr-übergang, Annahmeverzug, höhere Gewalt|
- Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden im Rahmen der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift. STENGEL ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, STENGEL erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist STENGEL berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ware wird, wenn in der Artikelbeschreibung nicht abweichend angegeben, von STENGEL versandfertig zur Lieferung bereitgestellt. Das Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden; er ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Verpackungsmaterials verpflichtet.
- Für eine Lieferung von Waren innerhalb von Deutschland gelten folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Die Versandkosten bei einem Netto-Bestellwert von weniger als [] EUR betragen […] EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von […] EUR fallen keine Versand- und Verpackungskosten an. Für eine Lieferung von Waren nach Österreich gelten folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Die Versandkosten bei einem Netto-Bestellwert von weniger als […] EUR betragen […] EUR. Ab einem Netto-Bestellwert von […] EUR fallen keine Versand- und Verpackungskosten an. Lieferbedingungen und Versandkosten in das restliche Ausland auf Anfrage.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mainz, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
- STENGEL haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die STENGEL nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse STENGEL die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist STENGEL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber STENGEL vom Vertrag zurücktreten
§ 7 | Eigentumsvorbehalt |
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller STENGEL zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich STENGEL das Eigentum an den verkauften und gelieferten Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat STENGEL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die STENGEL gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist STENGEL berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf STENGEL diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei STENGEL als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt STENGEL Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen STENGEL und ihm vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer), die aus der Weiterveräußerung entstehen, bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von STENGEL gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an STENGEL ab. STENGEL nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben STENGEL ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. STENGEL verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen STENGEL gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und STENGEL den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 dieser Regelung geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann STENGEL verlangen, dass der Kunde STENGEL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist STENGEL in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von STENGEL um mehr als 20%, wird STENGEL auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben
§ 8 | Gewährleistung |
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn STENGEL nicht binnen einer Woche nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich verdeckter Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge STENGEL nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von STENGEL für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt
- Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist und der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. STENGEL hat – nach eigener Wahl – die Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist durchzuführen. Der Kunde muss STENGEL insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn der Kunde der STENGEL nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von dem Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.
- STENGEL ist so lange nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wie sich der Kunde seinerseits mit der Erfüllung nicht nur unerheblicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungs-recht zusteht. Die Zahlung kann der Kunde wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.
- Auf Verlangen von STENGEL ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an STENGEL zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet STENGEL die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
- Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verwei-gerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rück-trittsrecht.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 dieser AGB
§ 9 | Haftung |
- Die Haftung von STENGEL auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:
- Auf Schadensersatz haftet STENGEL – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden).
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STENGEL vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von STENGEL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden STENGEL nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit STENGEL einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit STENGEL technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von STENGEL geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 10 | Verjährung |
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 8 dieser AGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von STENGEL zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit von STENGEL oder den Erfüllungsgehilfen von STENGEL gestützt wird.
§ 11 |Schlussbestimmungen|
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen STENGEL und dem Kunden nach Wahl von STENGEL der Geschäftssitz von STENGEL oder der des Kunden. Für Klagen gegen STENGEL ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von STENGEL der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB. Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel.
- Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
- Ergeben sich in der praktischen Anwendung des jeweiligen Vertrags oder dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
- Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen
Stand: Feb. 2026

